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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrradverleihsysteme, betrieben durch das freie Lasten Projekt des freie Räder e.V.

EIN VORWORT ZUM KLEINGEDRUCKTEN

Das Projekt „FREIE Lasten“ ist ein kostenloses Angebot des Vereins FREIE Räder e.V., welcher keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Mit diesem Projekt fördert der Verein umweltfreundliche Mobilität und Transporte, indem er die Leihe verschiedener Lastenräder und Fahrradanhänger über die Homepage-Domains (www.freie-raeder.orgwww.freie-räder.orgwww.freie-lasten.org und www.freie-garagen.org) koordiniert. Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit den Lastenrädern und Lastenanhängern umzugehen, damit diese so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Stand: Mai 2019

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Leihlastenräder und -anhänger, welche durch das Projekt Freie Lasten des Freie Räder e.V. (Registereintrag VR 5370 beim Amtsgericht Marburg) angeboten werden.

Die Paragrafen 1 bis 8 regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Benutzung und Ausleihe der Leihfahrzeuge.

In den Paragrafen 9 bis 19 ist die Geschäftsbeziehung zwischen dem Freie Räder e.V. als dem Betreiber des Fahrradverleihs und dem/der Leihenden geklärt. Der Freie Räder e.V. verfolgt keine kommerziellen Zwecke und betreibt das Projekt Freie Lasten mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen nachhaltige Fortbewegungs- und Transportfahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Die hiervorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen
unterstützen.

§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

  1. Der Freie Räder e.V. (»Anbieter«) verleiht registrierten Nutzer*innen (»Leihende«) Lastenräder und -anhänger
    mit und ohne Motorunterstützung, soweit diese verfügbar sind.
  2. Der Geltungsbereich der vorliegenden AGB erstreckt sich auch auf das Projekt Freie Lasten des Freie Räder e.V.
  3. Einzelabreden, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, müssen den Leihenden durch den
    Anbieter bestätigt werden.
  4. Durch die Ausleihe eines Fahrzeugs akzeptiert der*die Leihende die jeweils aktuelle Fassung der AGB des Freie
    Räder e.V.

§ 2 ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG

  1. Die Anmeldung zur Registrierung (»Antrag«) ist über die Website des Projekts Freie Lasten möglich. Leihende*r
    kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
    Eine Ausnahme besteht bei Leihenden, die das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet
    haben: Hier müssen die Erziehungsberechtigten gleichzeitig mit der Einwilligung zur Registrierung erklären, dass
    sie für sämtliche Verbindlichkeiten auf Grund von Vertragsbeziehungen der*des Leihenden zum Freie Räder e.V.
    gesamtschuldnerisch mit dieser*m haften.
  2. Nach Übermittlung der relevanten persönlichen Daten entscheidet der Anbieter über die Annahme des Antrags auf Abschluss ei-ner Leihendenbeziehung.Nach Übermittlung der relevanten persönlichen Daten entscheidet der Anbieter über die Annahme des Antrags
    auf Abschluss einer Leihendenbeziehung.
  3. Bei der Anmeldung erhalten die Antragstellenden eine persönliche Identifikationsnummer (Passwort), mit
    welchem sie sich in ihr Online-Leihendenkonto einloggen und Mietvorgänge abschließen können.
  4. Die Annahme des Antrags erfolgt durch die Mitteilung der Freischaltung. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail.
  5. Mit erfolgreicher Registrierung kann der*die Leihende Fahrzeuge des Freie-Lasten-Projektes nutzen.
  6. Die Registrierung als Leihende*r über das Internet und die Ausleihe der Räder und Anhänger sind kostenfrei.
  7. Der*die Leihende ist verpflichtet, den Freie Räder e.V. über eintretende Änderungen der persönlichen Daten
    während der Leihenden-Beziehung zu informieren.

§ 3 NUTZUNGSVORSCHRIFTEN

  1. Die Mietfahrzeuge dürfen nicht benutzt werden:
    1. von Personen, die jünger als 16 Jahre sind (außer in Begleitung Erwachsener),
    2. für Fahrten außerhalb Deutschlands, sofern der Freie Räder e.V. nicht schriftlich die Zustimmung erteilt,
    3. zur Weitervergabe an Dritte,
    4. von Fahrer*innen, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen (Null-Promillegrenze)
    5. Bei der Nutzung der Fahrzeuge bei starkem Wind und stürmischem Wetter ist zu beachten, dass die
      Auswirkungen der Witterungsverhältnisse für den*die Fahrer*in stärker als bei einem normalen Fahrrad zu spüren
      sind aufgrund der Werbeschilder, welche am Fahrzeug montiert sind. Die Benutzung bei starkem Wind und
      stürmischem Wetter erfolgt daher auf eigene Gefahr.
    6. für die Beförderung bzw. Mitnahme in Bussen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.
  2. Der*die Leihende ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.
  3. Mit den Mietfahrzeugen darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.
  4. Es ist nicht erlaubt, die Ladefläche des Mietfahrzeugs in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen, insbesondere
    darf die zulässige Last der jeweiligen Lastenräder und -anhänger nicht überschritten werden. Die zulässige
    Gesamtlast und die zulässige Zulast können den Datenblättern der Website entnommen werden. Weiterhin hat sich
    der/die Leihende beim Transport von Gegenständen von derer ordnungsgemäßen Befestigung zu überzeugen.
  5. Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Mietfahrzeug ohne vorherige Einwilligung des Anbieters
    durchzuführen.
  6. Bei unsachgemäßer Nutzung ist der Freie Räder e.V. jederzeit berechtigt, die Nutzer*innendaten des*der
    Leihenden zu sperren und ihm*ihr die weitere Benutzung der Mietfahrzeuge zu untersagen.
  7. Nach vollzogener Rückgabe des benutzten Mietfahrzeugs darf der*die Leihende das Fahrzeug nicht mehr
    nutzen. Zur erneuten Benutzung bedarf es einer erneuten Anmietung.
  8. Der/die Leihende ist nicht berechtigt, den Schlüssel des Fahhradschlosses und des Akkus/Rahmenschlosses, sowie den Bordcomputer zu verstellen oder an Dritte weiterzugeben.
  9. Sofern ein*e Leihende*r ein entliehenes Lastenfahrzeug einer*m Dritten zur Nutzung überlässt, hat der*die
    Leihende sicherzustellen, dass der*die Dritte die Regelungen der vorliegenden AGB wie ein*e Leihende*r beachtet.
    Der*die Leihende hat gegenüber dem Freie Räder e.V. das Handeln der*s Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten.
    Bei der Überlassung des Lastenfahrzeugs an eine*n Dritte*n ist insbesondere zu beachten, dass diese*r das 18.
    Lebensjahr vollendet hat.

§ 4 AUSLEIHLIMIT

  1. Grundsätzlich kann jede*r Leihende mit ihren*seinen Nutzer*innendaten alle Lastenfahrzeuge des
    Fahrradverleihsystems gleichzeitig anmieten. Die Buchung der einzelnen Fahrzeuge ist an maximal drei
    aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Im Einzelfall und abhängig von der Verfügbarkeit ist eine abweichende
    Vereinbarung mit dem Freie Räder e.V. möglich.

§ 5 DAUER DES MIETVERHÄLTNISSES

  1. Die kostenfreie Anmietung eines Lastenfahrzeugs beginnt mit der Buchungsbestätigung durch den Freie Räder
    e.V.
  2. Der*die Leihende teilt dem Verein in persönlicher, fernmündlicher oder Absprache via Email die Absicht der
    Abholung und der Rückgabe mit. Vor Abholung tritt der*die Leihende mit den ehrenamtlichen Stationsbetreibenden
    in Kontakt und vereinbart eine Abhol- und Rückgabezeit. Die notwendigen Kontaktdaten für diese Absprache
    werden mit der Buchungsbestätigung an den*die Leihende*n übermittelt. Die Rückgabe ist abgeschlossen, sobald
    dies von beiden Parteien einvernehmlich mündlich vereinbart wurde.

§ 6 ZUSTAND DES MIETFAHRRADES

  1. Vor der Ausleihe muss sich der*die Leihende ausreichend mit der allgemeinen Funktionsweise des Mietfahrzeugs
    vertraut machen, um eine sachgemäße Handhabung zu gewährleisten.
  2. Der*die Leihende ist zudem verpflichtet, vor Fahrtantritt das Lastenfahrzeug auf Verkehrssicherheit,
    Funktionstüchtigkeit nach der geltenden StVO und Mängel hin zu überprüfen, insbesondere sind das Festsitzen
    aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, des Lenkers und des Sattels,
    der Reifenluftdruck, die Funktionstauglichkeit der Lichtanlage sowie des Bremssystems zu überprüfen. Liegt zu
    Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte oder tritt dieser während der Nutzung ein, hat der*die Leihende dies unverzüglich der Station mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrzeugs sofort zu beenden.
  3. Mängel wie beispielsweise Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind der Station und dem Verein Freie Räder e.V. (buero@freie-raeder.org) unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 ABSTELLEN UND PARKEN DES MIETFAHRRADES

  1. Der*die Leihende verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Mietfahrzeugs dazu, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Mietfahrzeug die
    Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden sowie
    Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. In jedem Fall ist zum Abstellen der
    integrierte Ständer des Mietfahrzeugs zu verwenden und das Gefährt an etwas Unbeweglichem anzuschließen.
  2. Das Mietfahrzeug darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
    1. an Verkehrsampeln.
    2. an Parkscheinautomaten oder Parkuhren.
    3. an Straßenschildern.
    4. auf Gehwegen, wenn da durch eine Durchgangsbreite von 1,50m unterschritten wird.
    5. vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen.
    6. durch Abschließen an Zäunen von privaten oder öffentlichen Häusern und Einrichtungen (außer es gibt eine Genehmigung).
    7. auf Bahn-und Bussteigen des ÖPNV.
  3. Das Mietfahrzeug muss immer abgesperrt und angeschlossen werden, auch wenn der*die Leihende es nur
    vorübergehend parkt.
  4. Bei Zuwiderhandlung übernehmen die Leihenden alle rechtlichen Konsequenzen selbst. Darüber hinaus stellt der Freie Räder e.V. der*m Leihenden die ggf. anfallenden behördlichen Gebühren sowie etwaige Ansprüche Dritter für die Entfernung des vertrags- und/oder rechtswidrig abgestellten Lastenrades und/oder -anhängers in Rechnung.
  5. Der*m Leihenden ist es untersagt, die Mietfahrzeuge dauerhaft in Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen abzustellen.

§ 8 RÜCKGABEVORSCHRIFTEN

  1. Die Rückgabe von Mietfahrzeugen außerhalb des abgesprochenen Nutzungsraums ist nicht zulässig. Die
    Lastenräder und -anhänger müssen an der Station mit persönlicher Übergabe zurückgegeben werden, an der sie ausgeliehen wurden.
  2. Der*die Leihende ist wegen möglicher Rückfragen durch den Freie Räder e.V. verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 48 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses benennen zu können.

§ 9 HAFTUNG DES FREIE RÄDER E.V. UND HAFTUNG DER LEIHENDEN

  1. Die Nutzung der Serviceleistungen des Freie Räder e.V. erfolgt auf eigenes Risiko des Leihenden. Von Leihenden verursachte Schäden trägt der*die Leihende selbst. Haftpflichtschäden hat der*die Leihende eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers des Freie Räder e.V. gegenüber den Leihenden bleiben davon unberührt.
  2. Verursacht der*die Leihende fahrlässig einen Schaden oder wird das Fahrrad aufgrund der Fahrlässigkeit der*s Leihenden gestohlen, haftet der*die Leihende entsprechend den anfallenden Material- und Arbeitskosten, sowie für die Wiederbeschaffung des Rades für den Gesamtbetrag des Schadenswertes. Der Freie Räder e.V. muss von etwaigen Schäden am Fahrzeug unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.
  3. Der*die Leihende haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Freie Räder e.V. aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen.
  4. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Freie Räder e.V. für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung. Der Freie Räder e.V. haftet gegenüber der*m Leihenden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Freie Räder e.V., eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Freie Räder e.V. nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten von Seiten des Vereins. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Freie Räder e.V. haftet nicht für Schäden an den mit dem Mietfahrzeug transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung des Freie Räder e.V. ausgeschlossen.
  5. Eine Haftung des Freie Räder e.V. entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des
    Mietfahrzeugs gemäß § 3.
  6. Den Diebstahl eines Mietfahrzeugs während der Mietzeit hat der Leihende unverzüglich an die Station und den
    Verein zu melden.
  7. Der Leihende haftet für Schäden auch nach der Mietzeit so lange, bis die Station des Rades/Anhängers das
    zurückgegebene Fahrzeug kontrolliert hat (maximal 48 Stunden). Der*die Leihende wird vom Freie Räder e.V. bei Vorliegen einer Schadensmeldung umgehend informiert, der Freie Räder e.V. ist in Beweispflicht. Für Schäden, die der*m Leihenden vom Freie Räder e.V. nach Ablauf der Mietzeit nicht innerhalb von 96 Stunden angezeigt wurden, haftet der*die Leihende nicht.

§ 10 VERHALTEN BEI UNFALL

  1. Unfälle sind unverzüglich der Station und dem Freie Räder e.V. zu melden. Sind außer der*m Leihenden auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der*die Leihende verpflichtet, zusätzlich die Polizei zu verständigen. Missachtet der*die Leihende diese Mitteilungspflicht, so haftet er*sie für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden des Freie Räder e.V.

§ 11 VERTRAULICHKEIT DER PERSÖNLICHEN NUTZER*INNENDATEN

  1. Der*die Leihende hat dafür Sorge zu tragen, dass seine*ihre persönlichen Nutzer*innendaten, insbesondere sein*ihres persönliches Passwort, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.
  2. Der Freie Räder e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass kein*e Mitwirkende*r des Freie Räder e.V. berechtigt ist, das Passwort abzufragen.
  3. Der*die Leihende kann seine Nutzer*innendaten jederzeit und beliebig oft ändern.
  4. Sollten der*m Leihenden Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine persönlichen Nutzer*innendaten missbräuchlich verwendet werden, ist er*sie verpflichtet, den Freie Räder e.V. unverzüglich darüber zu informieren und das Passwort selbst abzuändern.
  5. Der*die Leihende kann sein*ihr Leihendenkonto eigenständig im Internet auf www.freie-lasten.org oder durch schriftliche Mitteilung an den Freie Räder e.V. kündigen.

§ 13 MISSBRAUCH UND SPERRUNG

Der Freie Räder e.V. ist berechtigt, bei begründetem Anlass, insbesondere im Falle des Missbrauchs,
Nutzer*innendaten zu sperren und so von der Berechtigung zur Mietfahrzeug-Nutzung auszuschließen.

§ 14 PREISE

1) Die Nutzung der Lastenräder und -anhänger ist kostenfrei.

§ 15 KÜNDIGUNG UND LÖSCHUNG VON LEIHENDENDATEN

Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Der*die Leihende kann sein*ihr Leihendenkonto
eigenständig im Internet auf www.freie-lasten.org oder per E-Mail an buero@freie-raeder.org kündigen.

§ 16 DATENSCHUTZ

  1. Der Freie Räder e.V. ist berechtigt, die persönlichen Daten der*s Leihenden zu speichern. Der Freie Räder e.V.
    verpflichtet sich dazu, diese ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu
    verwenden.
  2. Der Freie Räder e.V. ist berechtigt, im Falle eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in erforderlichem
    Umfang Informationen über den*die Leihenden, an Behörden weiterzugeben.
  3. Weitere Informationen zur personenbezogenen Datennutzung und -verarbeitung erhalten Sie in unseren
    Datenschutzbestimmungen (im Internet auf www.freie-raeder.org).
  4. Der Freie Räder e.V. erhebt nur die für den Zweck der Ausleihe notwendigen personenbezogenen Daten.

§ 17 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Der Freie Räder e.V. behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder seine
Leistungsbeschreibung aus wichtigem Grund zu ändern. Wichtige Gründe können beispielsweise
Gesetzesänderungen sein, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Vereins oder technische Neuerungen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den
Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Die Nutzer*innen werden über die Änderung per Email
informiert und haben daraufhin das Recht, binnen 14 Tagen schriftlich zu widersprechen. Geschieht dies nicht und
wird das Angebot des Anbieters weiter genutzt, gilt die Neufassung der AGB als angenommen gemäß § 1.

§ 18 SONSTIGES

  1. Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen des freie Räder e.V. sowie der Nutzung von www.freie-lasten.org oder für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, ist Gerichtsstand Marburg, soweit der/die Leihende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Leihende Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
  2. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.